Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungsräume
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vermietung von Veranstaltungsräumen durch Ev.-Luth. Kirchenkreis Hamburg-West/Südholstein, nachfolgend „Vermieter" genannt, an externe Nutzer für Arbeitszwecke, Konferenzen und sonstige Veranstaltungen.
(2) Abweichende oder zusätzliche Geschäftsbedingungen des Mieters finden keine Anwendung, es sei denn, der Vermieter hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(3) Das Angebot richtet sich sowohl an Privatkunden als auch an Unternehmer. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsabschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(1) Gegenstand der Angebote und Dienstleistungen vom Vermieter ist die zeitweise Überlassung von Veranstaltungsräumen zu den vereinbarten Nutzungszeiten. Die exakte Bezeichnung des Mietobjektes und des Nutzungszwecks erfolgt schriftlich im jeweiligen Angebot.
(2) Die Räume werden ausgestattet mit:
- Tische und Stühle entsprechend der gebuchten Personenzahl
- Stromanschlüsse
- WLAN-Zugang
- Grundausstattung für Präsentationen (soweit vereinbart)
- Beamer und Leinwand
- Flipcharts und Moderationskoffer
- Kaffeemaschine
(3) Zusätzliche Ausstattung und Services können optional gebucht werden:
- Catering und Getränke
- Technische Unterstützung
(1) Die Buchung erfolgt über die Homepage des Vermieters oder schriftlich. Mit der Buchung gibt der Mieter ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages ab.
(2) Der Vertragsschluss erfolgt durch schriftliche Bestätigung des Vermieters, die per E-Mail oder in Textform in der Regel innerhalb von 1-3 Werktagen nach Eingang der Buchungsanfrage erfolgen kann.
(3) Der Vermieter behält sich das Recht vor, Buchungsanfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
(4) Mit Vertragsabschluss bestätigt der Mieter, dass die angegebenen Daten vollständig und wahrheitsgemäß sind.
Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen.
(1) Die Räume dürfen nur zu dem bei der Buchung angegebenen Zweck genutzt werden. Eine Änderung des Nutzungszwecks bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
(2) Veranstaltungen, die Gewalt verherrlichen, diskriminieren oder gegen die Grundwerte von Respekt, Menschenwürde und demokratischer Ordnung verstoßen, können nicht stattfinden. Grundlage ist das evangelisch-lutherische Verständnis von Offenheit, Verantwortung und Menschenwürde.
(3) Der Mieter verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen und zweckgebundenen Nutzung der Räume. Störungen anderer Nutzer sind zu vermeiden.
(4) Die Untervermietung oder Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters untersagt.
(5) Der Mieter hat die geltende Hausordnung einzuhalten und trägt die Verantwortung für das Verhalten seiner Gäste und Teilnehmer.
(1) Die Mietdauer richtet sich nach der gebuchten Zeit. Notwendige Aufbau- und Abbauzeiten sind bei der Buchung zu berücksichtigen und entsprechend anzugeben.
(2) Nach Beendigung der Mietzeit sind die Räume im ordnungsgemäßen und geräumten Zustand zurückzugeben. Eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses ist ausgeschlossen.
(3) Überschreitungen der vereinbarten Nutzungszeit sind kostenpflichtig und werden nach den gültigen Stundensätzen berechnet.
(1) Der Mietzins ist in der Buchungsbestätigung ausgewiesen und versteht sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Bei einer direkten Buchung wird die Zahlung durch eine Bestätigung abgewickelt. Die Zahlung ist sofort nach Erhalt der Rechnung, spätestens jedoch vor Beginn der Veranstaltung fällig.
(3) Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes erhoben werden.
(4) Stornogebühren:
- Stornierung bis 14 Tage vorher: kostenfrei
- Stornierung 7-14 Tage vorher: 50% des Mietpreises
- Stornierung weniger als 7 Tage vorher: 100% des Mietpreises
(1) Der Mieter ist verpflichtet, die Räume und Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Mit den technischen Gegenständen und den sonstigen Einrichtungsgegenständen ist sorgfältig umzugehen. Jede missbräuchliche Nutzung ist untersagt. Jede Beschädigung wird dem dafür verantwortlichen Nutzer berechnet. Der Vermieter stellt dem Nutzer die technischen Gegenstände (Flatscreens, Beamer) und sonstige Einrichtungsgegenstände in einem einwandfreien Zustand zur Verfügung.
(2) Veränderungen an den Räumen oder der Ausstattung bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
(3) Der Mieter sorgt für die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Sicherheits- und Brandschutzvorschriften.
(4) Für GEMA-pflichtige Veranstaltungen ist der Mieter allein verantwortlich für Anmeldung und Gebührenzahlung.
(1) Der Mieter haftet für alle durch ihn oder seine Gäste verursachten Schäden an den Räumen, der Ausstattung oder dem Gebäude.
(2) Der Vermieter haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Dem Mieter wird empfohlen, eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen.
(4) Für eingebrachte Gegenstände übernimmt der Vermieter keine Haftung.
- Zahlungsverzug
- Verstoß gegen diese AGB oder die Hausordnung
- Nutzung zu anderen als den vereinbarten Zwecken
- Störung anderer Nutzer
(1) Der Vermieter verarbeitet personenbezogene Daten zur Vertragsabwicklung entsprechend der DatenschutzGrundverordnung (DSGVO).
(2) Die vollständige Datenschutzerklärung ist auf der Homepage des Vermieters einsehbar.
(3) Die Daten werden nur zur Vertragserfüllung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist gesetzlich erforderlich.
(1) Der Zugang zu den Räumen erfolgt während der vereinbarten Zeiten.
(2) Das Rauchen ist in allen Räumen untersagt.
(3) Speisen und Getränke dürfen nur nach Absprache mitgebracht werden. Catering kann über den Vermieter bezogen werden.
(4) Die Lautstärke ist so zu halten, dass andere Nutzer nicht gestört werden.
(5) Vor Verlassen der Räume sind Fenster zu schließen, Licht auszuschalten und der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen.
(1) Die gebuchte technische Ausstattung wird in funktionsfähigem Zustand übergeben.
(2) Störungen sind unverzüglich zu melden.
(3) Für unsachgemäße Bedienung und daraus resultierende Schäden haftet der Mieter.
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz des Vermieters.
(3) Diese AGB können jederzeit geändert werden. Änderungen werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Stand: Febraur 2026
Diese AGB sind Bestandteil jedes Mietvertrages und werden mit der Buchung anerkannt.